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Schulordnung

Vorwort

Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,

hierfür nehmen wir uns immer wieder viel Zeit: 2018 haben wir ein Jahr lang unter Beteiligung der Schülerschaft und des Kollegiums unsere Schulordnung neu verfasst. Seit dem nehmen wir fast jährlich kleine Änderungen und Konkretisierungen vor – manchmal auf Anregungen der Schülervertretung, zum Teil aber auch um noch mehr Klarheit für unser Zusammenleben in der Schule zu schaffen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ein respektvoller Umgang aller Menschen am Berufskolleg die Grundlage dafür ist, damit wir hier erfolgreich, zufrieden und bei guter Gesundheit miteinander arbeiten. Dafür braucht es für alle eine Orientierung und Hilfestellung. Diese gibt uns diese Schulordnung.

Für viele Punkte des Alltags finden Sie Erklärungen und Hinweise, manchmal auch klare Regelungen. Hieran halten wir uns alle. Die Schulordnung gilt also in gleicher Weise für die Lehrerinnen und Lehrer wie für die Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Auszubildenden.

Wir bedanken uns bei allen, die mit Ideen, Impulsen und Textentwürfen diese Schul- ordnung erstellt haben und immer besser machen. Dahinter steckt sehr viel Arbeit, die sich dann gelohnt hat, wenn das Zusammenleben am Berufskolleg weiterhin friedlich und respektvoll gelingt.

Herzliche Grüße
Markus Höhmann (Schulleiter i.V.)

Wir am Berufskolleg Wesel

Als Berufskolleg mit ca. 3.000 Schülerinnen und Schülern und einem Lehrerkollegium von über 190 Personen in knapp 50 Bildungsgängen ist Heterogenität an der Schule gelebter Alltag. Wir am Berufskolleg Wesel stehen geschlossen für Respekt und Toleranz und gegen Diskriminierung. Die Heterogenität sehen wir als Stärke unserer Schule.
Gerade hinsichtlich unserer Heterogenität treffen am Berufskolleg Wesel eine Vielzahl von Werteeinstellungen und Sichtweisen aufeinander. Es ist deshalb unerlässlich, dass wir uns auf eine gemeinsame Grundlage des Zusammenlebens verständigen. Dazu gehören natürlich auch Gesetze und Vorschriften, vor allem das Schulgesetz NRW. Dort ist auch eine Schulordnung ausdrücklich gefordert (§ 65 (2) Nr. 22, SchulG NRW). Sie gilt nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch außerhalb, wenn schulische Belange betroffen sind oder das Fehlverhalten einen schulischen Kontext hat, soweit andere Gesetze oder Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Alle Personen am Berufskolleg Wesel nehmen diese Schulordnung mit ihrer Anmeldung oder Einstellung an und verpflichten sich, diese zu beachten und einzuhalten.
Wir sehen die konsequente Umsetzung der Schulordnung als unerlässlich an, um unsere gemeinsamen Ziele zu verwirklichen. Fehlverhalten und Verstöße gegen die Schulordnung verfolgen wir mit pädagogischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen auf Grundlage des Schulgesetzes.
„Wir können nicht jeden Fall regeln!“ Es wird bestimmt eine Situation eintreten, wo die Schulordnung keine explizite Regelung aufweist. Verstößt ein Handeln allgemein gegen unsere Ziele, so ist dies eine Verletzung der Schulordnung. Nicht nur wir sind unterschiedlich, sondern auch die an unserem Berufskolleg angebotenen Bildungsgänge. Diese können sich im Rahmen der Schulordnung weitere Regelungen geben, welche die Eigenheiten eines Bildungsganges berücksichtigen.
Neben dem allgemeinen Erziehungsauftrag ist unser oberstes Bildungsziel, die Fähigkeiten jedes Einzelnen weiter zu fördern und die Schülerinnen und Schüler auf den nächsthöheren Schulabschluss oder im Rahmen der Dualen Ausbildung letztendlich optimal auf das individuelle Berufsleben vorzubereiten. Hierzu versuchen wir gezielt vorhandene Schwächen aufzuarbeiten und Stärken zu fördern.
Schule ist für uns jedoch mehr als berufliche Bildung und Erziehung im Rahmen des Unterrichts. Wir „leben“ Schule. Es ist uns ein großes Anliegen, dass sich alle Personen am Berufskolleg Wesel wohlfühlen und eine angenehme Atmosphäre zum Lernen und Erreichen ihrer Ziele vorfinden. Hierzu bieten wir am Berufskolleg Wesel eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten an. Sei es zum Beispiel um bei persönlichen Problemen zu helfen oder eine Schülerarbeitsgemeinschaft zu gründen. Daher arbeiten wir am Berufskolleg Wesel intensiv mit allen am Schulleben Beteiligten, insbesondere auch mit der Schülervertretung und externen Partnern, zusammen.
Unsere Grundeinstellungen haben wir ausführlich im Schulprogramm des Berufskollegs Wesel festgehalten. Sie können im Schulprogramm nachgelesen werden.

Allgemeine Regelungen

Schulpflicht

Wir freuen uns jedes Jahr neue Schülerinnen und Schüler begrüßen zu dürfen. Mit der Aufnahme an unserem Berufskolleg verpflichten Sie sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen (§ 43 i.V.m. § 38, Einhaltung der Schulpflicht § 41 SchulG NRW).

Natürlich kann es immer Gründe geben, die dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann. Diese unterscheiden sich grundsätzlich in zwei Kategorien: akut (z. B. krankheitsbedingt) und vorhersehbar (z. B. Bewerbungsgespräche). Diese Regelungen helfen Ihnen, sich richtig zu verhalten und bereiten Sie gleichzeitig auf die Ausbildung und den Beruf vor.

Krankmeldung

Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können, melden sich unter www.bkwesel.de/krankmeldung unverzüglich vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn krank. (Von telefonischen Krankmeldungen ist im Normalfall abzusehen.) Diese Vorabinformation dient der Klassenleitung und ist noch keine Entschuldigung. Bei versäumter Vorabinformation wird eine Entschuldigung von Seiten der Schule nicht akzeptiert. Die erforderliche schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Arbeitstag (Mo-Fr) mit Beginn der Erkrankung unter Angabe des Grundes unaufgefordert der Klassenleitung per Mail zu- zusenden oder persönlich vorzulegen.* Nach Ablauf dieser Frist werden Entschuldigungen nicht mehr anerkannt. Im Krankheitsfall unmittelbar vor oder nach den Ferien muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Bei begründeten Zweifeln kann die Schule eine Schulunfähigkeitsbescheinigung schon für den ersten Krankheitstag einfordern. (§ 43 (2) SchulG NRW) Wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht vorzeitig verlassen, dann gehen wir von einer rapiden Verschlechterung des Gesundheitszustandes aus. Auch in diesem Fall ist es zwingend erforderlich, sich zunächst bei der unterrichtenden Lehrkraft krankzumelden und eine Entschuldigung fristgerecht einzureichen. Die Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis ausgewiesen.

*Beispiel: Bei einer Erkrankung am Freitag, muss die Entschuldigung spätestens am Dienstag der Klassenleitung vorliegen.

Beurlaubung

Von der Krankmeldung zu unterscheiden sind Freistellungen vom Unterricht. Wird eine Schülerin oder ein Schüler vom Unterricht freigestellt, so sind das keine versäumten Unterrichtsstunden. Folglich werden diese auch nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen. Eine Freistellung ist grundsätzlich eine Woche vor dem Termin bei der Klassenleitung schriftlich zu beantragen. Diese kann bis zu zwei Tage pro Schulhalbjahr genehmigen, darüber hinaus entscheidet die Schulleitung über den Antrag. Unmittelbar vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen durch die Schule nicht möglich.

Unentschuldigte Fehlzeiten

Leider kommt es im Einzelfall auch zu unentschuldigten Fehlzeiten. Diese stellen für uns am Berufskolleg Wesel gleich in mehrfacher Hinsicht ein Problem dar. In Kombination mit eventuell entschuldigten Fehlzeiten und Beurlaubungen gefährden sie den schulischen Erfolg der jeweiligen Schülerin oder des Schülers aufgrund der Abwesenheit vom Unterricht.

Gleichwohl wirken sie sich auch auf die Klasse als Ganzes aus, wenn Einzelne „kommen und gehen, wie sie wollen“. Unentschuldigte Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis ausgewiesen und verschlechtern somit in der Zukunft die beruflichen Chancen.

Weiterhin sind sie ein Verstoß gegen das Schulgesetz NRW. Unentschuldigtes Fehlen von berufsschulpflichtigen Schülerinnen oder Schülern hat weitreichende Konsequenzen bis hin zu einem Bußgeldverfahren für die Erziehungsberechtigten (SchulG § 126 (1) Nr. 5, i.V.m. mit § 38 (1) und § 22 SchulG NRW). Für nicht mehr berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler kann eine Entlassung ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat (SchulG § 53 (4).

Pflichten bei Fehlzeiten

Bei Fehlzeiten haben die Schülerinnen oder Schüler die Pflicht, den versäumten Unterrichtsinhalt selbstständig nachzuarbeiten. Die entsprechenden Fachlehre- rinnen und Fachlehrer geben auf Nachfrage dazu Hilfestellung.

Hat die Schülerin oder der Schüler während der Fehlzeit eine Leistungsbewertung (z. B. Klassenarbeiten, Präsentationen etc.) versäumt, so ist es ihre/seine Pflicht nach einer erfolgten Entschuldigung durch die Klassenleitung sich unverzüglich nach Wiederantritt des Schulbesuches, spätestens aber am folgenden Schultag bei der entsprechenden Fachlehrerin oder dem Fachlehrer persönlich oder per Email zu melden um einen Nachschreibetermin zu vereinbaren. Erfolgt diese Meldung der Schülerin oder des Schülers nicht, ist die Leistungsbewertung trotz erfolgter Entschuldigung bei der Klassenleitung mit ungenügend zu bewerten.

Wird eine schriftliche Leistungsbewertung entschuldigt versäumt, so schreibt die Schülerin/der Schüler diese in der Regel an von der Schule festgelegten und vorgegebenen zentralen Terminen in Ruhe nach, um möglichst gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Damit die Schülerinnen/der Schüler nicht noch mehr Unterrichtsinhalte versäumen, liegen diese Termine außerhalb der Unterrichts- zeit, in der Regel samstags ab 08:30 Uhr.

Sofern die zentralen Nachschreibetermine nicht ausreichen, sind angemessene Rahmenbedingungen für das Nachschreiben zu schaffen. Ein Nachschreiben auf den Flurgängen oder im Unterricht der Schülerin/des Schülers ist nicht erlaubt. Ist eine Prüfung versäumt worden, so ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, welche die Prüfungsunfähigkeit (nicht Schulunfähigkeit) bescheinigt. Ohne diese Bescheinigung wird die Prüfung als ungenügend bewertet.

Information von Erziehungsberechtigten oder Betrieben / Datenschutz

Wir am Berufskolleg Wesel nehmen die Privatsphäre sehr ernst. Dennoch sind eine Erhebung und die Nutzung von Daten im schulischen Kontext unumgäng- lich. Der Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern ist in § 120 SchulG NRW geregelt. Die Schule setzt die Erziehungsberechtigten minderjäh- riger Schülerinnen oder Schüler umfassend in Kenntnis. Bei volljährigen Schüle- rinnen bzw. Schüler informiert das Berufskolleg nach § 120 (8) SchulG NRW die vormals Erziehungsberechtigten über wichtige schulische Angelegenheiten (z. B. Nichtversetzung, Nichtzulassung oder Bestehen einer Prüfung oder auch Ord- nungsmaßnahmen) und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen.

Im Rahmen der dualen Ausbildung sprechen wir über Auszubildende auch mit den jeweiligen Ausbildern der Unternehmen. So können wir partnerschaftlich die Auszubildenden zum Berufsabschluss führen.

Servicepauschale

Wir versuchen das angenehme und positive Schul- und Lernklima auch durch äußere Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Schulkonferenz hat daher beschlossen, pro Schuljahr eine Servicepauschale für u. a. Druckerpapier, Kopien, freien Internetzugang, kostenloses Wasser usw. von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrerinnen und Lehrern zu erheben. Für Schülerinnen und Schüler in Vollzeitbildungsgängen beträgt diese 15 €, in Teilzeitbildungsgängen 13 €, welche in der ersten Unterrichtswoche durch die Klassenleitungen eingesammelt werden.

Sozialer Umgang miteinander am Berufskolleg Wesel

Jeder Mensch ist individuell und einzigartig. Diese Heterogenität ist unsere Stärke. Dennoch ist es notwendig, Grundsätze für das gemeinsame Miteinander an unserem Berufskolleg zu vereinbaren, damit sich hier alle wohl und sicher fühlen.

Individuelles Verhalten am Berufskolleg Wesel

Schule fängt nicht am Eingangstor an und hört nicht beim Verlassen des Geländes auf. Bereits auf dem Schulweg repräsentieren wir unser Berufskolleg und sind auch dieser Schulordnung verpflichtet.

Auf dem Schulgelände und insbesondere im Schulgebäude verhalten wir uns so, dass andere Personen nicht gestört werden. Sei es im Unterricht, beim eigenständigen Lernen oder auch beim privaten Gespräch in der Mensa. Beim Wechsel von Räumen, in Freistunden oder kurzen Pausen akzeptieren wir den Wunsch anderer Schülerinnen und Schüler auf ungestörtes Lernen bzw. der Lehrerinnen und Lehrer auf störungsfreies Lehren und gehen leise zum Ziel. Beim Wechsel von Lehrkräften verhalten sich Klassen in den Räumen entsprechend. Nur in einer sauberen und ordentlichen Umgebung fühlen wir uns wohl und können erfolgreich arbeiten. Achtlos weggeworfene Abfälle in Klassenzimmern, Mensa, auf den Höfen oder in den Bepflanzungen sorgen schnell für das Gegenteil. Müll erzeugt Müll, weil sich in einem dreckigen Umfeld keiner mehr an Regeln gebunden fühlt. Das Schulgelände und Schulgebäude möglichst sauber und ordentlich zu halten, ist daher dauerhafte Aufgabe aller Personen in unserer Schule. Dies ist leicht möglich, wenn jede Lerngruppe den genutzten Raum sauber verlässt und alle Schülerinnen und Schüler sich einfach wie zu Hause benehmen – den eigenen Müll in einen der vielen Abfallbehälter oder Mülltrennsysteme werfen. Dann fällt es leichter, sich in unserem Berufskolleg wohl zu fühlen. Bei Verstößen gegen das Sauberkeitsgebot können Schülerin- nen oder Schüler zur Reinigung der Schule außerhalb ihrer Unterrichtszeit herangezogen werden.

Wir am Berufskolleg Wesel respektieren selbstverständlich Eigentumsrechte. Dies gilt neben dem persönlichen Eigentum eines jeden an der Schule auch für die Einrichtung in der Schule, die der Kreis Wesel aus Steuermitteln finanziert. Daher verfolgen wir Vandalismus und sonstige Beschädigungen bzw. Diebstahl konsequent mit Ordnungsmaßnahmen und Schadensersatzansprüchen. Beschädigtes, nicht einsatzfähiges Schuleigentum steht uns beim Lernen nicht mehr zur Verfügung. Dies nimmt uns Möglichkeiten und schädigt uns alle.

Am Berufskolleg Wesel haben wir keine Kleiderordnung im eigentlichen Sinne, gleichwohl haben wir Regeln: Bekleidungen mit diskriminierenden, rassistischen oder politischen Aufdrucken sind an unserer Schule nicht geduldet. Bei Kopfbedeckungen ist das Gesicht freizulassen. Basecaps und ähnliche Kopfbedeckungen nicht religiöser Art sind im Unterricht abzunehmen. Allgemein erwarten wir von allen Personen in der Schule eine Kleidung, welche dem Schamgefühl anderer Menschen Rechnung trägt. Verstöße gegen diese allgemeinen Regeln führen nach Maßgabe der Schulleitung zum Verweis von der Schule für den entsprechenden Tag.

Gemeinschaftliches Verhalten am Berufskolleg Wesel

Leitmaxime im sozialen Umgang ist die angstfreie und positive Atmosphäre für alle Menschen in der Schule. Wo viele Personen zusammenkommen, können aber auch Konflikte entstehen. Diese lösen wir immer gewaltfrei. Wenn dies nicht unmittelbar gelingt, stehen an unserem Berufskolleg neben den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere die Schulsozialarbeit und die Beratungslehrer für klärende Gespräche zu Verfügung.

Gewalt definieren wir umfassend. Gleichberechtigt neben der körperlichen Gewalt sehen wir die psychische Gewalt. Beide haben keinen Platz an unserer Schule! Nicht nur ein Schlag ins Gesicht, sondern auch Gesten oder Worte können sehr verletzen. Auseinandersetzungen, sei es persönlich oder über Social Media (WhatsApp, TikTok, Instagram usw.) werden von uns aufgegriffen und bearbeitet. Dabei ist die Uhrzeit unerheblich, wenn der Streit oder gar das Cybermobbing bzw. -bashing einen schulischen Kontext hat. Wir schließen bei der Aufnahme an unserer Schule in jeder Klasse einen Vertrag gegen Cybermobbing mit unseren neuen Schülerinnen und Schülern ab, den unsere Schülerinnen und Schüler selbst vorgeschlagen haben.

Die Lehrerinnen und Lehrer an unserer Schule sind dienstrechtlich angehalten nicht über Social Media dienstlich oder privat mit Schülern und Schülerinnen zu kommunizieren. Für eine Kontaktaufnahme steht eine dienstliche Email-Adresse zur Verfügung.

Am Berufskolleg treffen verschiedene Muttersprachen aufeinander. Die Sprache im Unterricht ist Deutsch. Sie stellt bei aller Vielfalt der Schülerinnen und Schüler, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, die gemeinsame Grundlage für Kommunikation dar. Wir fördern die Integration durch Spracherwerb. Unser Ziel ist es, dass keine Schülerin oder kein Schüler aufgrund der Sprache von der gemeinsamen Kommunikation ausgeschlossen ist. Hierzu gehört auch, dass wir uns in einer höflichen und freundlichen Sprache begegnen. Das erleichtert uns den Umgang und bereitet auf den beruflichen Alltag vor.

Generelle Verbote am Berufskolleg Wesel

Wir am Berufskolleg haben keinerlei Toleranz gegenüber Alkohol, Drogen und Waffen. Der Konsum bzw. Besitz gefährdet den Schulfrieden schwer. Drogenmissbrauch und Waffenbesitz sind eine Straftat. Drogen, Waffen und Alkohol sind an unserer Schule verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geahndet, ggfs. wird Strafanzeige erstattet.

Natürlich verschließen wir nicht die Augen vor Problemen mit Drogen bzw. Alkohol. Gefährdeten oder abhängigen Schülerinnen oder Schülern bieten wir über unsere Sozialarbeit und Beratungslehrer umfassende Hilfe an. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände herrscht außerhalb der vorgegebenen Bereiche Rauchverbot. Dazu zählen auch der Genuss von E-Zigaretten zum Verdampfen von Liquids mit und ohne Nikotin sowie sämtliche Formen von Tabakerhitzern.

Das Aushängen von Werbung für schulinterne und -externe Themen und Veranstaltungen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.

Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Kleingeräten

Der Kreis Wesel stellt allen Personen am Berufskolleg Wesel kostenloses WLan zur Verfügung. Die Schule bietet die Lernplattform Moodle an. Im gesamten Schulgebäude (mit Ausnahme der Toiletten) ist die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Kleingeräten außer während Leistungsüberprüfungen erlaubt.

Die Entscheidung über die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht wird im Rahmen methodisch-didaktischer Erwägungen durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer getroffen. Ansonsten sind sie im Unterricht ausgeschaltet! Weitere Einzelheiten stehen in der Richtlinie zum Einsatz privater digitaler Endgeräte von Schülerinnen und Schülern im Unterricht.

Es gibt auch hier einige feste Regeln: Zum einen sind Bild-, Film- und Tonaufnahmen von Personen ohne deren Wissen oder gegen deren Willen ausnahmslos verboten. Das wird konsequent verfolgt und geahndet. Wir am Berufskolleg respektieren die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.

Zum anderen ist es strikt untersagt Daten, die nicht dem Unterrichtszwecke dienen, lokal oder auf unserem Server zu speichern. Dazu zählen vor allem Spiele, Musikdateien, Grafikdaten, Filmsequenzen und selbstverständlich alle Arten von Hackertools, Viren, Trojanischen Pferden, Internetworms usw.

Verhalten im Unterricht

Ohne Unterricht sind unsere Ziele am Berufskolleg Wesel nicht zu erreichen. Ent- sprechend gibt es für das Verhalten im Unterricht wichtige Hilfestellungen, die die Rahmenbedingungen bilden, um einen störungsfreien und guten Unterricht zu gewährleisten. Im Unterricht gelten die gleichen Kommunikationsregeln wie in der gesamten Schule.
Der Unterricht ist zu jeder Stunde vorbereitet (Hausaufgaben etc.) und die nötigen Arbeitsmittel sind mitzubringen. Er beginnt und endet pünktlich für alle. Soll- ten sich Schülerinnen oder Schüler ausnahmsweise verspäten, so betreten sie den Klassenraum leise, entschuldigen sich und nehmen dann möglichst ohne Störung am Unterricht teil. Die Erklärung für die Verspätung erfolgt entweder am Ende der Stunde oder nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
Verspätet sich die Lehrkraft, informiert sich nach 5 Minuten die Klassensprecherin oder der Klassensprecher zunächst am Vertretungsmonitor oder direkt am Sekretariat. Die Klasse wartet so lange, ohne anderen Unterricht zu stören.
Im Unterricht in Klassenräumen ist nur das Trinken von Wasser erlaubt. In Fach- räumen, wie PC-Räumen ist Trinken verboten. Essen im Unterricht ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Unterricht wird nicht verlassen, insbesondere nicht, um schulische Angelegenheit im Sekretariat zu erledigen oder in der Mensa einzukaufen. Toilettengänge sind in Anzahl und Zeit der Abwesenheit auf das Nötigste zu beschränken. Im Rahmen dieser Schulordnung können sich einzelne Lerngruppen weitere Regeln geben.

Weitere Informationen über das BK Wesel