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Schulordnung

Vorwort

Liebe Auszubildende, liebe Schülerinnen und Schüler,

hierfür nehmen wir uns immer wieder viel Zeit: 2018 haben wir ein Jahr lang unter Beteiligung der Schülerschaft und des Kollegiums unsere Schulordnung neu verfasst. Seitdem nehmen wir fast jährlich kleine Änderungen und Konkretisierungen vor – manchmal auf Anregungen der Schülervertretung, zum Teil aber auch um noch mehr Klarheit für unser Zusammenleben in der Schule zu schaffen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ein respektvoller Umgang aller Menschen am Berufskolleg die Grundlage dafür ist, damit wir hier erfolgreich, zufrieden und bei guter Gesundheit miteinander arbeiten. Dafür braucht es für alle eine Orientierung und Hilfestellung. Diese gibt uns diese Schulordnung.

Für viele Punkte des Alltags finden Sie Erklärungen und Hinweise, manchmal auch klare Regelungen. Hieran halten wir uns alle. Die Schulordnung gilt also in gleicher Weise für die Lehrerinnen und Lehrer wie für die Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Auszubildenden.

Wir bedanken uns bei allen, die mit Ideen, Impulsen und Textentwürfen diese Schulordnung erstellt haben und immer besser machen. Dahinter steckt sehr viel Arbeit, die sich dann gelohnt hat, wenn das Zusammenleben am Berufskolleg weiterhin friedlich und respektvoll gelingt.

Herzliche Grüße
Markus Höhmann (Schulleiter)

Wir am Berufskolleg Wesel

Als Berufskolleg mit ca. 2850 Lernenden und einem Kollegium von ca. 175 Personen in knapp 50 Bildungsgängen ist Heterogenität an der Schule gelebter Alltag. Wir am Berufskolleg Wesel stehen geschlossen für Respekt und Toleranz. Diskriminierung und Ausgrenzung haben an unserer Schule keinen Platz. Die Vielfalt unserer Schulgemeinschaft
verstehen wir als Stärke.

An unserer Schule treffen unterschiedliche Erfahrungen, Werte und Sichtweisen aufeinander. Es ist deshalb unerlässlich, dass wir
uns auf eine gemeinsame Grundlage des Zusammenlebens verständigen. Dazu gehören auch Gesetze und Vorschriften, vor allem das Schulgesetz NRW. Dort ist auch eine Schulordnung ausdrücklich gefordert
(§ 65 (2) Nr. 22, SchulG NRW). Sie gilt nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch außerhalb, wenn konkrete schulische Belange betroffen sind oder das Fehlverhalten einen schulischen Kontext hat, soweit andere Gesetze oder Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Die Schulordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Alle Personen am Berufskolleg Wesel verpflichten sich, diese zu beachten und einzuhalten. Wir sehen die konsequente Umsetzung der Schulordnung als unerlässlich an, um unsere gemeinsamen Ziele zu verwirklichen.
Fehlverhalten und Verstöße gegen die Schulordnung verfolgen wir mit pädagogischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen auf Grundlage des Schulgesetzes. „Wir können nicht jeden Fall regeln!“ Es wird bestimmt eine Situation eintreten, in der die Schulordnung keine explizite Regelung aufweist. Auch ein Verhalten, das hier nicht ausdrücklich genannt wird, kann gegen die Schulordnung verstoßen, wenn es den Schulfrieden erheblich stört.
Neben dem allgemeinen Erziehungsauftrag ist unser oberstes Bildungsziel, die Fähigkeiten jeder und jedes Einzelnen weiter zu fördern und Sie auf den nächsthöheren Schulabschluss oder im Rahmen der Dualen
Ausbildung optimal auf das individuelle Berufsleben vorzubereiten. Hierzu versuchen wir gezielt vorhandene Schwächen aufzuarbeiten und Stärken zu fördern.
Schule ist für uns jedoch mehr als berufliche Bildung und Erziehung im Rahmen des Unterrichts. Wir „leben“ Schule. Es ist uns ein großes Anliegen, dass sich alle Personen am Berufskolleg Wesel wohlfühlen und eine angenehme Atmosphäre zum Lernen und Erreichen ihrer Ziele vorfinden. Hierzu bieten wir am Berufskolleg Wesel eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten an. Sei es zum Beispiel um bei persönlichen Problemen zu helfen oder eine Lernendenarbeitsgemeinschaft zu
gründen. Daher arbeiten wir am Berufskolleg Wesel intensiv mit allen am Schulleben Beteiligten, insbesondere auch mit der Schülervertretung und weiteren Mitwirkenden, zusammen. Unsere Grundeinstellungen haben wir ausführlich im Schulprogramm des Berufskollegs Wesel festgehalten - sie können dort nachgelesen werden.

Allgemeine Regelungen

Schulpflicht

Mit der Aufnahme an unserem Berufskolleg verpflichten Sie sich regelmäßig am Unterricht und an allen verbindlichen Schulveranstaltungen
teilzunehmen. Natürlich kann es immer Gründe geben, die dazu führen, dass Sie nicht am Unterricht teilnehmen können. Diese unterscheiden
sich grundsätzlich in zwei Kategorien: akut (z. B. krankheitsbedingt) und vorhersehbar (z. B. Bewerbungsgespräche). Diese Regelungen helfen Ihnen, sich richtig zu verhalten und bereiten Sie gleichzeitig auf die Ausbildung und den Beruf vor.

Krankmeldung und Entschuldigung

Wenn Sie krank sind oder aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen können, informieren Sie die Schule sofort, möglichst vor Beginn des Unterrichts. Dafür nutzen Sie die App „Untis Mobile“: Start - Meine Abwesenheiten - „+“. Diese Meldung zeigt zuerst nur, dass Sie fehlen. Sie ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Nur wenn die Meldung über die App nicht möglich ist, darf die Krankmeldung über andere Wege erfolgen. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie persönlich eine schriftliche Entschuldigung bei Ihrer Klassenleitung abgeben.
Frist: Die Entschuldigung muss spätestens eine Woche nach Ihrer Rückkehr vorliegen. Aus der Entschuldigung müssen der Zeitraum und der allgemeine Grund des Fehlens (z. B. Krankheit) hervorgehen. Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten die Entschuldigung. Volljährige entschuldigen sich selbst.
Wird die schriftliche Entschuldigung zu spät abgegeben, entscheidet die Klassenleitung nach Rücksprache mit der Bildungsgangleitung, ob das Fehlen dennoch entschuldigt werden kann. Dabei prüft sie den Grund für die verspätete Abgabe.

Längere Erkrankung
Dauert Ihre Erkrankung länger als eine Woche an, muss die schriftliche Entschuldigung spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung bei der Klassenleitung vorliegen. 

Ärztliche Bescheinigungspflicht
Die Schule kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen, wenn es im Einzelfall begründete Zweifel gibt, ob Sie wirklich aus gesundheitlichen Gründen gefehlt haben. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie sehr häufig oder sehr lange fehlen, wiederholt an Tagen mit Klassenarbeiten oder Prüfungen oder direkt vor oder nach den Ferien.
Bei versäumten Prüfungen (z. B. Abschlussprüfungen) ist in der Regel eine Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich. Diese Bescheinigung muss unverzüglich vorgelegt werden, in der Regel innerhalb von drei Kalendertagen.

Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
Wenn Sie den Unterricht vorzeitig verlassen, dann gehen wir von einer rapiden Verschlechterung des Gesundheitszustandes aus. Auch in diesem Fall ist es zwingend erforderlich, sich zunächst bei der unterrichtenden Lehrkraft krankzumelden und eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Die Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Beurlaubung

Von der Krankmeldung zu unterscheiden sind Freistellungen vom Unterricht. Werden Sie vom Unterricht freigestellt, so sind das keine versäumten Unterrichtsstunden. Folglich werden diese auch nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen. Eine Freistellung ist grundsätzlich eine Woche vor dem Termin bei der Klassenleitung schriftlich zu beantragen. Diese kann bis zu zwei Tage pro Schulhalbjahr genehmigen, darüber hinaus entscheidet die Schulleitung über den Antrag. Unmittelbar vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen durch die Schule zur Verlängerung der Ferien nicht möglich.

Unentschuldigte Fehlzeiten

Leider kommt es im Einzelfall auch zu unentschuldigten Fehlzeiten. Diese stellen für uns am Berufskolleg Wesel gleich in mehrfacher Hinsicht ein Problem dar. In Kombination mit eventuell entschuldigten Fehlzeiten und Beurlaubungen gefährden diese Ihren schulischen Erfolg. Neben der Beeinträchtigung Ihres eigenen Lernerfolg erschweren unentschuldigte Fehlzeiten auch die gemeinsame Arbeit in der Klasse.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis ausgewiesen und verschlechtern somit in der Zukunft Ihre beruflichen Chancen.
Weiterhin sind diese Fehlzeiten ein Verstoß gegen das Schulgesetz NRW. Unentschuldigtes Fehlen von Berufsschulpflichtigen hat weitreichende Konsequenzen bis hin zu einem Bußgeldverfahren für die Erziehungsberechtigten. Für nicht mehr Berufsschulpflichtige kann eine Entlassung im Einzelfall5 ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn Sie innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt haben.

Pflichten bei Fehlzeiten und versäumten Leistungsnachweisen

Wenn Sie Unterricht verpassen, müssen Sie den Stoff selbstständig und zeitnah nacharbeiten. Die Lehrkräfte geben dabei passende Hinweise, soweit dies im Schulalltag möglich und nötig ist. Wenn Sie wegen einer Fehlzeit einen angekündigten Leistungsnachweis verpassen, müssen Sie zusammen mit der zuständigen Fachlehrkraft einen Nachholtermin vereinbaren. Das gilt für schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise. Die Klärung soll direkt nach der Rückkehr in die Schule erfolgen, spätestens aber bis zur nächsten regulären Unterrichtsstunde
in diesem Fach. Sie kann auch vorher per E-Mail erfolgen. Entschuldigt versäumte Leistungsnachweise werden nachgeholt. Dafür muss die Fehlzeit ordnungsgemäß entschuldigt sein.

Nachschreibtermine

Die Schule legt verpflichtende Nachschreibetermine fest. Nachschreibetermine können auch außerhalb der normalen Unterrichtszeit liegen, in der Regel samstags ab 8:30 Uhr. Wenn Sie aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen können, müssen Sie die Fachlehrkraft sofort informieren.
Wichtige Gründe können zum Beispiel betriebliche Einsatzzeiten in der Ausbildung, notwendige Betreuungspflichten oder medizinische Termine sein. Dann nennt die Schule einen angemessenen Ausweichtermin. Im Krankheitsfall gilt unsere Entschuldigungsregelung. Wenn Sie einen  Nachschreibetermin ohne anerkennbaren Grund verpassen oder eine Leistung ohne anerkennbaren Grund verweigern, kann die Leistung nach den schulrechtlichen Vorgaben als nicht erbracht gelten.

Information von Erziehungsberechtigten oder Betrieben / Datenschutz

Wir am Berufskolleg Wesel nehmen die Privatsphäre sehr ernst. Dennoch sind eine Erhebung und die Nutzung von Daten im schulischen Kontext unumgänglich. Der Schutz der Daten von Lernenden und Erziehungsberechtigten ist in § 120 SchulG NRW geregelt. Die Schule setzt die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen umfassend in Kenntnis.
Bei Volljährigen informiert das Berufskolleg Wesel die vormals Erziehungsberechtigten über wichtige schulische Angelegenheiten (z. B. Nichtversetzung, Nichtzulassung oder Bestehen einer Prüfung oder auch Ordnungsmaßnahmen) und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen.
Im Rahmen der dualen Ausbildung sprechen wir über Auszubildende auch mit den jeweiligen Ausbildenden der Unternehmen. Die Schule informiert den Ausbildungsbetrieb über Fehlzeiten entsprechend § 120 SchulG NRW, soweit dies zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
erforderlich ist. So können wir partnerschaftlich die Auszubildenden zum Berufsabschluss führen.

Servicepauschale

Wir versuchen das angenehme und positive Schul- und Lernklima auch durch äußere Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Schulkonferenz hat daher beschlossen, pro Schuljahr eine Servicepauschale für u. a. Druckerpapier, Kopien, freien Internetzugang, kostenloses Wasser aus Wasserspendern usw. von Ihnen als auch von Lehrkräften zu erheben. Für Sie beträgt diese 15 € in Vollzeitbildungsgängen, 13 € in Teilzeitbildungsgängen welche in der ersten Unterrichtswoche auf das Konto des Kreises Wesel überwiesen werden müssen.

Sozialer Umgang miteinander am Berufskolleg Wesel

Jeder Mensch ist individuell und einzigartig. Diese Heterogenität ist unsere Stärke. Dennoch ist es notwendig, Grundsätze für das gemeinsame Miteinander an unserem Berufskolleg zu vereinbaren, damit sich hier alle wohl und sicher fühlen.

Individuelles Verhalten am Berufskolleg Wesel

Schule fängt nicht am Eingangstor an und hört nicht beim Verlassen des Geländes auf. Bereits auf dem Schulweg repräsentieren wir unser Berufskolleg und sind auch dieser Schulordnung verpflichtet.
Auf dem Schulgelände und insbesondere im Schulgebäude verhalten wir uns so, dass andere Personen nicht gestört werden. Sei es im Unterricht, beim eigenständigen Lernen oder auch beim privaten Gespräch in der Mensa. Beim Wechsel von Räumen, in Freistunden oder kurzen Pausen akzeptieren wir den Wunsch Anderer auf ungestörtes Lernen bzw. der Lehrkräfte auf störungsfreies Lehren und gehen leise zum Ziel. Beim Wechsel von Lehrkräften verhalten sich Klassen in den Räumen entsprechend.
Eine saubere Schule trägt dazu bei, dass sich alle wohlfühlen und gut arbeiten können. Entsorgen Sie Ihren Müll in den vorgesehenen Mülltrennsystemen oder Behältern und hinterlassen Sie genutzte Räume sauber und ordentlich. Das Schulgelände und Schulgebäude möglichst sauber und ordentlich zu halten, ist daher dauerhafte Aufgabe aller Personen in unserer Schule.
Bei Verstößen gegen das Sauberkeitsgebot kann die Schule angemessene Maßnahmen im Rahmen pädagogischer Einwirkungen festlegen. Dazu kann gehören, dass Sie zur Reinigung der Schule außerhalb Ihrer Unterrichtszeit herangezogen werden.
Wir am Berufskolleg Wesel respektieren selbstverständlich Eigentumsrechte. Dies gilt für Ihr persönliches Eigentum genauso wie für die Einrichtung der Schule, die der Kreis Wesel aus Steuermitteln finanziert. Daher verfolgen wir Vandalismus und sonstige Beschädigungen bzw. Diebstahl konsequent mit Ordnungsmaßnahmen und Schadensersatzansprüchen. Beschädigtes, nicht einsatzfähiges Schuleigentum steht uns beim Lernen nicht mehr zur Verfügung. Dies nimmt uns Möglichkeiten und schädigt uns alle.
Am Berufskolleg Wesel haben wir keine Kleiderordnung im eigentlichen Sinne, gleichwohl haben wir Regeln: Bekleidungen mit diskriminierenden, rassistischen, verfassungsfeindlichen oder den Schulfrieden gefährdenden Aufdrucken sind an unserer Schule nicht geduldet. Bei Kopfbedeckungen ist das Gesicht freizulassen. Basecaps und ähnliche Kopfbedeckungen nicht religiöser Art sind im Unterricht abzunehmen. Allgemein  erwarten wir von allen Personen in der Schule eine Kleidung, welche dem Schamgefühl anderer Menschen Rechnung trägt. Verstöße gegen diese allgemeinen Regeln führen zum Ausschluss vom Unterricht für den entsprechenden Tag durch die Schulleitung.

Gemeinschaftliches Verhalten am Berufskolleg Wesel

Leitmaxime im sozialen Umgang ist die angstfreie und positive Atmosphäre für alle Menschen in der Schule. Wo viele Personen zusammenkommen, können aber auch Konflikte entstehen. Diese lösen wir immer gewaltfrei. Wenn dies nicht unmittelbar im Rahmen des Konflikt- und Beschwerdemangements gelingt, stehen an unserem Berufskolleg neben den Lehrkräften insbesondere die Schulsozialarbeit und die Beratungslehrkräfte für klärende Gespräche zu Verfügung.
Gewalt definieren wir umfassend. Gleichberechtigt neben der körperlichen Gewalt sehen wir die psychische Gewalt. Beide haben keinen Platz an unserer Schule! Nicht nur ein Schlag ins Gesicht, sondern auch Gesten oder Worte können sehr verletzen. Auseinandersetzungen, sei es persönlich oder über Social Media (WhatsApp, TikTok, Instagram usw.) werden von uns aufgegriffen und bearbeitet. Dabei ist die Uhrzeit unerheblich,  denn der Streit oder gar das Cybermobbing bzw. -bashing einen schulischen Kontext hat. Wir schließen bei der Aufnahme an unserer Schule in jeder Klasse einen Vertrag gegen Cybermobbing ab, den unsere Lernenden selbst vorgeschlagen haben. Die Lehrkräfte an unserer Schule sind dienstrechtlich angehalten nicht über Social Media dienstlich oder privat mit Ihnen zu kommunizieren. Für eine Kontaktaufnahme steht eine dienstliche E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Am Berufskolleg treffen verschiedene Erstsprachen aufeinander. Die Sprache im Unterricht ist Deutsch. Sie stellt bei aller Vielfalt derer, die nicht Deutsch als Erstsprache haben, die gemeinsame Grundlage für Kommunikation dar. Wir fördern die Integration durch Spracherwerb. Unser Ziel  ist es, dass niemand aufgrund der Sprache von der gemeinsamen Kommunikation ausgeschlossen ist. Hierzu gehört auch, dass wir uns in einer höflichen und freundlichen Sprache begegnen. Das erleichtert uns den Umgang und bereitet auf den beruflichen Alltag vor.

Generelle Verbote am Berufskolleg Wesel

Wir am Berufskolleg haben keinerlei Toleranz gegenüber Alkohol, Cannabis, Drogen und Waffen. Der Konsum bzw. Besitz gefährdet den Schulfrieden erheblich. Drogenmissbrauch und Waffenbesitz sind eine Straftat. Drogen, Waffen, Cannabis und Alkohol sind bei sämtlichen schulischen
Veranstaltungen verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geahndet, ggfs. wird Strafanzeige erstattet.
Natürlich verschließen wir nicht die Augen vor Problemen mit Drogen bzw. Alkohol. Gefährdeten oder Abhängigen bieten wir über unsere Sozialarbeit und Beratungslehrkräfte umfassende Hilfe an.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände herrscht außerhalb der vorgesehenen Bereiche Rauchverbot. Dazu zählen auch der Genuss von E-Zigaretten zum Verdampfen von Liquids mit und ohne Nikotin sowie sämtliche Formen von Tabakerhitzern. Der Konsum von Cannabis - gleich in welcher Form - ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
Das Aushängen von Werbung für schulinterne und -externe Themen und Veranstaltungen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.

Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Kleingeräten

Der Kreis Wesel stellt allen Personen am Berufskolleg Wesel kostenloses WLAN zur Verfügung. Die Schule bietet die Lernplattform Moodle an. Im gesamten Schulgebäude (mit Ausnahme der Toiletten) ist die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Kleingeräten außer während Leistungsüberprüfungen erlaubt.
Die Entscheidung über die Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht wird im Rahmen methodisch-didaktischer Erwägungen durch die jeweilige Lehrkraft getroffen. Ansonsten sind sie im Unterricht ausgeschaltet!
Weitere Einzelheiten stehen in der Richtlinie zum Einsatz privater digitaler Endgeräte von Lernenden im Unterricht („Handy-Ordnung“).
Es gibt auch hier einige feste Regeln: Zum einen sind Bild-, Film- und Tonaufnahmen von Personen ohne deren Wissen oder gegen deren Willen ausnahmslos verboten. Das wird konsequent verfolgt und geahndet.
Wir am Berufskolleg respektieren die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen. Zum anderen ist es strikt untersagt Daten, die nicht dem Unterrichtszwecke dienen, lokal oder auf unserem Server zu speichern. Dazu zählen vor allem Spiele, Musikdateien, Grafikdaten, Filmsequenzen und
selbstverständlich alle Arten von Hackertools, Viren, Trojanischen Pferden, Internetworms usw.

Verhalten im Unterricht

Ohne Unterricht sind unsere Ziele am Berufskolleg Wesel nicht zu erreichen. Entsprechend gibt es für das Verhalten im Unterricht wichtige Hilfestellungen, die die Rahmenbedingungen bilden, um einen störungsfreien und guten Unterricht zu gewährleisten.
Im Unterricht gelten die gleichen Kommunikationsregeln wie in der gesamten Schule.
Der Unterricht ist zu jeder Stunde vorbereitet (Hausaufgaben etc.) und die nötigen Arbeitsmittel sind mitzubringen. Er beginnt und endet pünktlich für alle. Sollten Sie sich ausnahmsweise verspäten, so betreten sie den Klassenraum leise, entschuldigen sich und nehmen dann möglichst ohne Störung am Unterricht teil. Die Erklärung für die Verspätung erfolgt entweder am Ende der Stunde oder nach Aufforderung durch die
Lehrkraft.
Verspätet sich die Lehrkraft, informieren Sie sich nach 5 Minuten zunächst am Vertretungsmonitor oder direkt am Sekretariat. Die Klasse wartet so lange, ohne anderen Unterricht zu stören.
Im Unterricht in Klassenräumen ist nur das Trinken von Wasser erlaubt. In Fachräumen, wie PC-Räumen ist Trinken verboten. Essen im Unterricht ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Unterricht wird nicht verlassen, insbesondere nicht, um schulische Angelegenheit im Sekretariat zu erledigen oder in der Mensa einzukaufen. Toilettengänge sind in Anzahl und Zeit der Abwesenheit auf das Nötigste zu beschränken.
Im Rahmen dieser Schulordnung können sich einzelne Lerngruppen weitere Regeln geben.

Weitere Informationen über das BK Wesel